EDV als Instrument der Unternehmensfuehrung(German, Paperback, unknown)
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Der Auftrag zur Voruntersuchung muss von der Unternehmensleitung ausgehen. Es ist nicht zweckmaessig, wenn ein bestimmter Ressortleiter als Auftraggeber auftritt, weil sonst die Gefahr besteht, dass er zu sehr die Interessen seines Ressorts sieht und bei der Voruntersuchung den Schwerpunkt darauf legt. Die Unternehmensleitung muss auch den Projektleiter ernennen. Dieser ist fuer die gesamte Voruntersuchung verantwortlich und sollte fuer die vorgesehene Aufgabe ganz freigestellt werden. Um Zugang zu allen von der Untersuchungsgruppe be- noetigten Daten und Informationen zu erhalten, muss der Projektleiter genuegend Autoritaet besitzen. ln der Praxis hat sich besonders der direkte Berichtsweg vom Projektleiter zur Unternehmensleitung bewaehrt. Die Massnahmen zur Verwirklichung eines EDV-Systems lassen sich um so leichter durchsetzen, je mehr in der Unter- nehmung bekannt ist, dass hinter diesem Projekt die "oberste Spitze" steht. Der Auftrag zur Voruntersuchung sollte von der Unternehmensleitung schriftlich gegeben werden und folgende Punkte behandeln: (1) Zielsetzung, (2) Vollmachten, (3) zeitliche Begrenzung, (4) Kosten, (5) Berichterstattung (a) laufende Berichterstattung (b) Schlussbericht Die Zielsetzungen der Unternehmensleitungen sind recht unterschiedlich. Sie koen- nen von der Bewaeltigung einzelner Massenarbeiten (z. B. Lohn- und Gehaltsab- rechnung) bis zur Einfuehrung eines MIS gehen. Dabei betrifft die Durchfuehrung von Massenarbeiten mit Hilfe von EDV-Anlagen meist nur bestimmte Teile der bis- herigen Organisation. Bei einem MIS wird dagegen die gesamte bestehende Organisation in Frage gestellt. Um die Unternehmensziele in einem solchen Falle optimal zu erreichen, muss man den Weg von der Gesamtbetrachtung zur Teil- betrachtung gehen und nichtumgekehrt.